
Startfinanzierung
Förderungen für Gründer: aws, FFG und Länderprogramme im Überblick
Förderungen für Gründer sind nicht auf nicht rückzahlbare Zuschüsse beschränkt.
Welche Förderungen für Gründer in Österreich infrage kommen
Förderungen für Gründer sind nicht auf nicht rückzahlbare Zuschüsse beschränkt. Die TPA Steuerberatung nennt die FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) und die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) als wichtigste Förderstellen in Österreich und fasst die wichtigsten Instrumente als nicht rückzahlbare Zuschüsse, Garantien oder begünstigte Kredite für Start-Ups, Jungunternehmer und Gründer zusammen. Die Förderaktivitäten der Stadt Wien sind bei der Wirtschaftsagentur Wien gebündelt.
Die aws steht für Garantien und Finanzierungen: Die aws Garantie – Junge Unternehmen soll die Finanzierung von wirtschaftlich selbstständigen, gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen in den ersten sechs Jahren ab Gründung oder Übernahme erleichtern. Die FFG steht für Forschung und Entwicklung: Mit Projekt.Start werden Projektvorbereitungskosten von KMU und Unternehmen in Gründung gefördert. Ergänzend lässt sich für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung die Forschungsprämie beanspruchen.
aws Garantie für junge Unternehmen: Haftung für Gründerkredite
Die aws Garantie – Junge Unternehmen richtet sich an wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen in den ersten 6 Jahren ab Gründung oder Übernahme. Antragsberechtigt ist, wessen Gründung oder Übernahme bis zu 6 Jahre vor Antragstellung erfolgte. Es gilt das frühere Datum: bei protokollierten Unternehmen jenes der Firmenbucheintragung, bei nicht protokollierten jenes der Entstehung der Gewerbeberechtigung, bei Übernahmen der Übernahmestichtag.
Bei Unternehmensübernahmen müssen sich jedenfalls die Mehrheitsverhältnisse ändern. Die aws nennt als Beispiel: Bisherige Eigentümerinnen und Eigentümer geben 75 % der Anteile ab und bleiben mit 25 % beteiligt; eine Abgabe von 50 % der bisherigen Eigentümer wäre zu wenig.
Gefördert werden bis zu 80 % eines Kredites von bis zu 2,5 Millionen Euro pro KMU. Die Summe aus Investitions- und Betriebsmittelkredit darf 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben nicht übersteigen. An Kosten fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags und ein risikoabhängiges Garantieentgelt ab 0,3 % p.a. des Obligos an.
FFG Projekt.Start: Förderung der Projektvorbereitung für F&E
Die FFG fördert mit Projekt.Start die Projektvorbereitungskosten für konkrete F&E-Unternehmensprojekte. Förderbar ist die Potentialbewertung eines geplanten Forschungs- und Entwicklungsprojekts, das eingereicht werden soll. Das Angebot ist technologie- und themenoffen; Anträge von innovativen, wettbewerbsfähigen Unternehmen können jederzeit eingereicht werden.
Mit Projekt.Start fördert die FFG die zur Projektvorbereitung erforderlichen Personalkosten, Kosten für externe Drittleistungen zu marktüblichen Preisen und Reisekosten. Zielgruppe sind Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Unternehmen in Gründung (Gründer:innen, Startups).
Projekt.Start ist anwendbar für Kleinprojekt (kleinere Forschungsvorhaben speziell für KMU und Startups), Basisprogramm-Projekt (Unternehmensprojekt aller Unternehmens- und Projektgrößen mit klarem Fokus auf Verwertungspotential), Frontrunner-Projekt (international ausgerichtete F&E-Projekte mit Fokus auf Klima- und Umweltschutz und Transformation; Green Frontrunner, Transformative Frontrunner), Austrian Life Sciences (Ausbau und Stärkung der Life-Sciences-Branche durch Forschungsförderung und nationale wie internationale Vernetzung; Leitprojekt ausgenommen), Microelectronics2Market (Unterstützung für Unternehmen der Halbleiterindustrie und das zugehörige Wertschöpfungsnetzwerk) sowie Eureka-Netzwerkprojekte und Eureka-Cluster (grenzüberschreitende Kooperationsprojekte).
Einreichungen sind für Projektinhalte aller Technologiefelder und Branchen möglich, auch für Querschnittsthemen mit Aktualitätswert – etwa Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Produktion, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung. Die Angaben stammen aus der archivierten FFG-Ausschreibung Projekt.Start 2024; die FFG kennzeichnet sie als nicht mehr aktuell. Vor einer Einreichung ist daher die jeweils gültige Ausschreibung zu prüfen.
Forschungsprämie: 14 % für Forschung und experimentelle Entwicklung
Für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung kann eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen beansprucht werden. Prämienbegünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche Forschung als auch eine in Auftrag gegebene Forschung.
Für Forschungsprämien, die eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung betreffen, ist grundsätzlich ein kostenloses Jahresgutachten der FFG erforderlich. Beantragt werden kann die Forschungsprämie frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Bescheides – Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid, bei Personengesellschaften Feststellungsbescheid. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt. Die Angaben stammen aus einem TPA-Steuerberatungsbeitrag vom 2. März 2020; für die aktuelle Rechtslage sind Prämienhöhe und Antragsfrist gesondert zu prüfen.
Wichtige Zahlen zur Forschungsprämie und aws-Garantie
- 14%Forschungsprämie
- 2,5Maximaler Kreditbetrag (aws)
- 80%Maximale Garantiehöhe (aws)
Länderprogramme am Beispiel Wien: Wirtschaftsagentur Wien
Die Förderaktivitäten der Stadt Wien sind bei der Wirtschaftsagentur Wien gebündelt. Sie umfassen neben monetären Förderungen auch Beratungs- und Serviceleistungen sowie kostengünstige Büroflächen speziell für die Gründerszene in Wien.
Für andere Bundesländer sind die jeweiligen Landesförderstellen zu prüfen; die konkrete Ausgestaltung der Gründungsförderung unterscheidet sich nach Bundesland. Maßgeblich sind die dort geltenden Programme, Voraussetzungen und Förderhöhen.
Von der Projektidee zum Förderantrag: strategisch vorgehen
Vor dem Antrag steht das konkrete Vorhaben. Die TPA Steuerberatung beschreibt als ersten Schritt die Erstellung von Anträgen auf Förderung und die Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen, etwa Projektbeschreibung, Angaben zu Projektziel, Neuheit und Nutzen. Dazu gehört ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan für das Forschungsprojekt.
In der Projektplanung sind die Projektressourcen darzustellen: die Tätigkeiten der Projektmitarbeiter, Angaben zu externen Partnern, technische Projektressourcen und die Finanzierung.
Im zweiten Schritt folgen Förderantrag und Umsetzung: Überprüfung und Unterzeichnung des Förderantrages, Durchführung des Förderprojekts sowie Erstellung von Zwischen- und Endberichten und Zwischen- und Endabrechnungen. Die TPA Steuerberatung unterstützt bei der Vorbereitung von Unterlagen für die Rechnungsprüfung durch die Förderstelle oder bei einer Bestätigung der Unterlagen.
Fazit: aws, FFG, Länderprogramme und Forschungsprämie gezielt kombinieren
Die Förderstellen decken unterschiedliche Zwecke ab: Die aws Garantie – Junge Unternehmen sichert Kredite für Unternehmen in den ersten sechs Jahren ab Gründung oder Übernahme ab, bis zu 80 % eines Kredites von bis zu 2,5 Millionen Euro pro KMU. Die FFG unterstützt mit Projekt.Start die Vorbereitung konkreter F&E-Projekte und bietet daran anknüpfend Angebote wie Kleinprojekt, Basisprogramm, Frontrunner, Austrian Life Sciences, Microelectronics2Market und Eureka. Die Wirtschaftsagentur Wien bündelt die Förderaktivitäten der Stadt Wien inklusive Beratung, Service und kostengünstigen Büroflächen für die Gründerszene. Die Forschungsprämie entlastet steuerlich mit 14 % der Forschungsaufwendungen.
Für die Auswahl sind Gründungsphase und Förderzweck entscheidend: In den ersten sechs Jahren kann die aws-Garantie die Kreditfinanzierung erleichtern; vor oder während eines F&E-Vorhabens setzt Projekt.Start bei den Vorbereitungskosten an; die Forschungsprämie wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt beantragt. Die TPA Steuerberatung unterstützt bei der Vorbereitung von Unterlagen für die Rechnungsprüfung durch die Förderstelle – bevor Antrag, Projektumsetzung und Abrechnung aufeinander abgestimmt werden.
