Checklisten
Startfinanzierung vor der Zusage prüfen: Checkliste für Angebote
Zuerst die eigene Rechnung, dann die Angebote: Der Kapitalbedarf folgt aus Finanzplan und Cashflow-Planung, die laut WKO im Zusammenhang mit der Finanzierung Bedeutung haben.
Finanzierungsbedarf und Rückzahlungsspielraum vor dem Angebotsvergleich festlegen
Zuerst die eigene Rechnung, dann die Angebote: Der Kapitalbedarf folgt aus Finanzplan und Cashflow-Planung, die laut WKO im Zusammenhang mit der Finanzierung Bedeutung haben. Dem stellen Sie Ihren Eigenmittelüberblick gegenüber – Kontoguthaben, Ersparnisse und Wertpapiere zählen ebenso dazu wie Edelmetalle und Ähnliches. Einnahmen und Ausgaben halten Sie detailliert in einer Haushaltsrechnung fest; für die Kreditwürdigkeitsprüfung wird eine Selbstauskunft verlangt.
Setzen Sie eine maximale monatliche Kreditrate als Leitplanke fest, bevor Sie Konditionen vergleichen. Sie leiten diese Zahl aus Ihrem Rückzahlungsspielraum ab und passen sie nicht nachträglich an ein Angebot an, das mit einer tiefen Einstiegsrate rechnet.
Planen Sie von Beginn an auch jene Ausgaben ein, die zusätzlich zur Anschaffung anfallen; Finanzierungschecklisten führen dafür eigene Positionen.
Ob Sie allein oder mit Partner:innen gründen, verändert den Bedarf: Klären Sie vorab, ob Sie Know-how und Kapital selbst aufbringen oder Partner:innen für Know-how und Kapital brauchen.
Angebotskern prüfen: Zinsen, Laufzeit, Rückzahlung und Sicherheiten
Eine Fixzinsvereinbarung gibt für eine bestimmte Zeit genauen Überblick über die Belastungen; in dieser Zeit profitieren Sie aber nicht von allfälligen Zinssenkungen. Klären Sie im Beratungsgespräch, für welchen Zeitraum sich eine Fixzinsvereinbarung überhaupt abschließen lässt.
Als Alternative zur reinen Fixzinsvereinbarung kommen Zinssatzobergrenzen in Frage. Eine Raiffeisen Bausparfinanzierung ermöglicht fixe Zinsen für bis zu 20 Jahre; damit lassen sich die Ratenzahlungen über längere Zeit exakt planen.
Stellen Sie die Laufzeit gegen das Vorhaben: Bei Immobilienkrediten sind Ursprungslaufzeiten von 25 bis 35 Jahren üblich. Bei Krediten für Ausstattung, Betriebsmittel oder Anlaufverluste prüfen Sie, ob die Laufzeit zur Nutzungsdauer des finanzierten Vorhabens passt – sonst zahlen Sie nach dem Ende des Nutzens weiter.
Verlangen Sie im Angebot eine vollständige Aufstellung des Rückzahlungsteils: Höhe der Rate, Beginn der Rückzahlung, tilgungsfreie Zeiten, Höhe und Bedingungen von Sondertilgungen sowie die geforderten Sicherheiten (Pfandrechte, Bürgschaften, persönliche Haftung) samt den Kosten ihrer Bestellung. Rechnen Sie die Rate aus dem Angebot gegen Ihre vorab festgelegte Leitplanke – nicht umgekehrt.
Kosten und Nebenkosten vollständig in die Angebotsrechnung aufnehmen
Der Nominalzins ist nur ein Teil der Rechnung. Die Raiffeisen-Checkliste zur Immobilienfinanzierung nennt Nebenkosten, die gut über 10 Prozent des Kaufpreises betragen können: Makler:innengebühren, Honorare für Vertragserrichtung und treuhändische Abwicklung des Kaufs, Kosten der Grundbucheintragung, der Eintragung des Pfandrechts sowie die Grunderwerbsteuer. Für die Einrichtung gilt dort ein grober Richtwert von 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises oder der Baukosten.
Im Kreditangebot selbst fragen Sie zusätzlich ab: Bearbeitungsgebühr, Kontoführungs- und Bereitstellungszinsen, Kosten für Bewertung oder Schätzung, Entgelte für die Sicherheitenbestellung und Entgelte für Sondertilgung oder vorzeitige Rückzahlung. Lassen Sie diese Positionen mit absoluten Beträgen nennen, nicht nur als Prozentwert – Prozentangaben ohne Basis sind im Vergleich nicht überprüfbar.
Rechnen Sie die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit, nicht nur die erste Monatsrate. Laufende Ausgaben und Instandhaltung sind zusätzlich zum Kaufpreis bzw. den Baukosten einzuplanen, wie Finanzierungschecklisten ausdrücklich festhalten.
Bei anlagenintensiven Vorhaben (Betriebsstätte, Umbau, Erstausstattung) kalkulieren Sie Einrichtungs- und Nebenkosten gesondert und fragen Sie im Angebot ab, ob und in welchem Umfang diese Positionen mitfinanziert werden. Sonst werden sie nicht im Angebot berücksichtigt und müssen aus Eigenmitteln bedeckt werden.
Finanzierungsart einordnen: Eigenkapital, Fremdkapital, Crowdinvesting oder Förderung
Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital erhalten Investor:innen Anteile am Unternehmen; Fremdkapital wird durch Kredite aufgenommen. Der Unterschied wirkt auf zwei Ebenen: Fremdkapital ist unabhängig vom Geschäftserfolg zurückzuzahlen und belastet den Cashflow laufend; Eigenkapital bringt Beteiligung und damit Mitsprache- und Informationsrechte.
Crowdfunding und Crowdinvesting sind eine alternative Finanzierungsmöglichkeit: Crowdfunding kann Startkapital für die Unternehmensgründung liefern oder die Umsetzung von KMU-Projekten erleichtern. Über Crowdfunding-Plattformen werden Unterstützer:innen bzw. Geldgeber:innen für Projekte und Ideen gesucht.
Öffentliche Förderungen sind eine eigene Kategorie und keine Kreditvariante: Ein Zuschuss oder Preisgeld ist nicht rückzahlbar, verändert aber den Finanzplan und ist in der Regel an Bedingungen und Fristen geknüpft.
Vermischen Sie die Angebote nicht: Kreditangebot, Beteiligungsangebot und Förderzusage werden getrennt gegen Ihr Profil geprüft. Kriterien sind Rückzahlungsbelastung, Abgabe von Anteilen und Mitsprache sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.
Vergleich von Finanzierungsarten: Eigenkapital vs. Fremdkapital vs. Förderung
- Eigenkapital
- Fremdkapital (Kredit)
- Förderung (Zuschuss, Preisgeld)
Förder- und Unterstützungsangebote als Teil der Startfinanzierung prüfen
Nationale öffentliche Förderungen und Unterstützungen sind laut USP-Gründungsbereich eine wichtige Finanzierungsquelle für Startups. Ob ein Programm offensteht, hängt an der Definition: Nach dem Austrian Startup Monitor ist ein Startup ein Unternehmen, das jünger als zehn Jahre ist, mit (hoch)innovativen Produkten, Dienstleistungen, Technologien oder Geschäftsmodellen und mit signifikantem Mitarbeiter:innen- oder Umsatzwachstum bzw. dem Streben danach.
Für die Recherche dienen die Förderdatenbank Förderungen Österreich der WKO, die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws.at) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (ffg.at). Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) bietet über AWS und FFG vielfältige Startup-Förderungen; ein Beispiel ist das AWS-Programm „Seed Financing – Deep Tech“ für die Finanzierung hochtechnologischer Entwicklung.
Der USP-Startup-Navigator wurde ins Leben gerufen, um bestehenden Startups oder potenziellen Gründer:innen Orientierungshilfe zu bieten, wird laufend aktualisiert und nennt Ansprechstellen zu Vernetzungs- und Fördermöglichkeiten. Die Startup Landscape Austria, betrieben vom BMWET gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich, bietet einen tagesaktuellen Überblick über das österreichische Startup-Ökosystem mit kostenlosen Such- und Filterfunktionen zu Startups, Investoren und Akzeleratoren. Wettbewerbe mit Preisgeld führt die WKO als eigene Kategorie; die aws Spin-off Initiative des BMWET für akademische Ausgründungen arbeitet mit einem Gesamtbudget von 8,5 Millionen Euro.
Für die Angebotsrechnung zählt der Status, nicht die Absicht: Nehmen Sie Zuschüsse, Preisgelder oder Seed-Finanzierungen nur dann als gedeckt in den Finanzplan, wenn eine Bewilligung vorliegt oder ein Zeitplan mit Entscheidungstermin realistisch hält. Eine bloß beantragte Förderung darf die Finanzierungslücke nicht schließen.
Top-Förderprogramme für Startups in Österreich
- aws Spin-off InitiativeFür akademische Ausgründungen, Budget: € 8,5 Mio.
- USP-Startup-NavigatorOrientierungshilfe mit Ansprechstellen, Fördermöglichkeiten und Netzwerk
Unterlagen und Nachweise für die Zusage bereitlegen
Für Kreditanträge werden Identitäts- und Einkommensnachweise verlangt – laut Bank-Austria-Kreditcheckliste etwa ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und die letzten sechs Gehaltsabrechnungen. Aus der Unternehmensfinanzierung kommen Finanzplan und Cashflow-Planung dazu, die laut WKO für die Finanzierung von Bedeutung sind.
Ebenfalls bereitlegen: Selbstauskunft über bestehende Kredite und Verpflichtungen (sie wird im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung angefordert), Gesellschaftsvertrag und Gründungsdokumente, Kapitalnachweise wie eingezahlte Einlagen oder Beteiligungszusagen, Förderzusagen sowie Nachweise über angebotene Sicherheiten.
Gehen Sie die Dokumentenliste vor jedem Finanzierungsgespräch durch und schließen Sie Lücken, statt sie erst bei der Zusage zu erkennen. Fehlende Nachweise kosten einen zweiten Gesprächstermin und verschieben den Auszahlungszeitpunkt – planen Sie den Kapitalbedarf daher nicht bis zum letzten Tag der Frist.
Angebote nebeneinander vergleichen und Verhandlungspunkte festlegen
Stellen Sie die Konditionen mehrerer Banken in einer Tabelle gegenüber, mit denselben Zeilen für jedes Angebot: Nominalzins, Mechanismus der Zinsanpassung bzw. Fixzinsdauer, Laufzeit, monatliche Rate, Sondertilgungen, Sicherheiten, einmalige Kosten, laufende Kosten und Gesamtkosten über die Laufzeit. Fixzins-, Zinssatzobergrenzen- und Bausparvarianten sind unterschiedliche Konstruktionen – vergleichen Sie über die Gesamtkosten, nicht über den Zinssatz allein.
Markieren Sie vor dem Gespräch, was verhandelbar ist: Dauer der Fixzinsvereinbarung, Höhe einer Zinssatzobergrenze, Höhe und Zeitpunkt von Sondertilgungen, Art und Umfang der Sicherheiten (etwa Austausch eines Pfandrechts gegen eine Bürgschaft) sowie Bearbeitungs- und Kontoführungsentgelte. Bringen Sie zu jedem dieser Punkte eine gewünschte Unter- und Obergrenze mit.
Halten Sie fest, welches Angebot bei welcher Abweichung kippt: Ein Angebot, das nur bei planmäßigem Umsatzverlauf innerhalb der Leitplanke liegt, ist kein gleichwertiges Angebot zu einem, das auch bei geringeren Umsätzen tragfähig bleibt.
Angebote vergleichen: Konditionen über mehrere Banken hinweg
- Gesamtkosten über Laufzeit — bis zu 35 % des Kreditbetrags
Stressszenarien und Ausstiegsmöglichkeiten im Angebot prüfen
Testen Sie jedes Angebot gegen Abweichungen: geringere Umsätze, höhere Kosten, verzögerte Zahlungen von Kund:innen und Zinsänderungen. Mit Finanzplan und Cashflow-Planung rechnen Sie diese Szenarien durch und machen die Lücke je Monat sichtbar.
Bei variablem Zins wirkt eine Zinsänderung direkt auf die Rate; im Zeitraum einer Fixzinsvereinbarung sind Sie vor Erhöhungen geschützt, profitieren aber auch nicht von Zinssenkungen. Klären Sie daher, wie hoch die Rate nach Ablauf der Fixzinsperiode ausfallen kann und wie sich das auf Ihren Rückzahlungsspielraum auswirkt.
Klären Sie die Ausstiegsmöglichkeiten vor der Unterschrift: ob vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgungen erlaubt, begrenzt oder mit einem Entgelt belegt sind, welche Kündigungsfristen gelten, ob eine Umschuldung zu einer anderen Bank möglich ist und wie bei Eigenkapital ein Ausstieg oder Rückkauf geregelt ist.
Notieren Sie auf dem Szenarioblatt jene Umsatzhöhe, ab der die monatliche Rate nicht mehr bedient werden kann. Diese Schwelle ist die Grenze, an der Sie nachverhandeln, die Laufzeit strecken oder zusätzliche Sicherheiten einsetzen müssen.
Checkliste vor der Unterschrift: Kriterien für die Zusage
Unterschreiben Sie erst, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind: – Der Kapitalbedarf aus Finanzplan und Cashflow-Planung ist zur Gänze gedeckt, einschließlich Neben-, Einrichtungs- und laufenden Kosten. – Die Rate liegt innerhalb der vorab festgelegten maximalen monatlichen Leitplanke – auch im Szenario mit geringeren Umsätzen. – Alle einmaligen und laufenden Kosten stehen mit absoluten Beträgen im Angebot. – Förderungen, Zuschüsse und Preisgelder sind geklärt: bewilligt oder mit realistischem Entscheidungstermin, nicht bloß angenommen. – Die Unterlagen sind vollständig (Ausweis, Einkommensnachweise, Finanzplan, Cashflow-Plan, Selbstauskunft, Gesellschaftsvertrag, Kapitalnachweise). – Fixzinsdauer, Zinssatzobergrenze, Sondertilgungen, Sicherheiten und Ausstiegsbedingungen sind schriftlich festgehalten und für Sie akzeptabel.
Ist ein Punkt nicht erfüllt, behandeln Sie ihn als Verhandlungspunkt und nicht als Zusagegrund: nachschärfen bei Zinssatz, Fixzinsdauer, Sicherheiten oder Finanzierungsbetrag – und erst danach unterschreiben. Achten Sie darauf, dass mündlich zugesagte Konditionen (etwa Sondertilgungsrechte oder Gebührenverzicht) im Vertragstext aufscheinen, damit sie schriftlich festgehalten sind.

